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Rote Hilfe Pressemitteilung zum Prozessauftakt RAF
Am 30.09. beginnt im berüchtigten Prozessbunker in Stuttgart-Stammheim der Prozess gegen Verena Becker wegen der 1977 stattgefundenen Tötung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Auch 33 Jahre später und mehr als zwölf Jahre nach der Auflösung der RAF ist der Verfolgungswille der deutschen Justiz ungebrochen.
Göttingen, den 27.09.2010
Pressemitteilung:
„Zum Prozess gegen Verena Becker vor dem OLG Stuttgart-Stammheim“
Am 30.09. beginnt im berüchtigten Prozessbunker in Stuttgart-Stammheim der
Prozess gegen Verena Becker wegen der 1977 stattgefundenen Tötung des
damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Auch 33 Jahre später und
mehr als zwölf Jahre nach der Auflösung der RAF ist der Verfolgungswille
der deutschen Justiz ungebrochen.
Nachdem die letzten ehemaligen RAF-Mitglieder - oft nach mehr als 20
Jahren - die Gefängnisse verlassen haben, wird nun schon wieder anhand
neuer Staatsschutzkonstrukte gegen sie ermittelt. Neue „Erkenntnisse“ sind
nicht zu erwarten. Außer den fragwürdigen Aussagen des notorischen
Kronzeugen Peter Jürgen Boock, der sich in regelmäßigen Abständen
Staatsanwaltschaft und Medien mit immer neuen Tatversionen andient, und
weiteren kolportierten Gerüchten vom Hörensagen gibt es keinerlei Beweise.
Ehemalige Gefangene aus der RAF haben unmissverständlich erklärt, dass von
ihnen keine Aussagen und Denunziationen zu erwarten sind (siehe den unten
beigefügten Auszug aus der Stellungnahme vom Mai 2010).
Das angebliche Interesse des Staates an individuellen Tatbeteiligungen und
Schuldzuweisungen ist schon deshalb absurd, weil es in den 1970er und
1980er Jahren herzlich gleichgültig war, welches RAF-Mitglied für welche
Tat verurteilt wurde – solange die Gefangenen nur möglichst lange in den
Knästen verschwanden.
Der Prozess gegen Verena Becker scheint den Verfolgungsbehörden auch als
Testballon und als Auftakt für neue Verfahren gegen ehemalige
RAF-Mitglieder zu dienen. Gegen Stefan Wisniewski (inhaftiert von
1978-1999) und Rolf Heißler (in Haft von 1979-2001) laufen
Ermittlungsverfahren, andere ehemalige Gefangene werden mit Beugehaft
bedroht, um Aussagen von ihnen zu erpressen.
Offensichtlich ist, dass mit den neuerlichen Verfahren der politische
Konflikt zwischen Staat und RAF auf eine entpolitisierte
Kriminalgeschichte herunter gebrochen werden soll. Herauskommen wird dabei
keine wie auch immer geartete Annäherung an die „Wahrheit“, sondern der
Austausch einer Staatsschutzversion gegen die nächste.
Die Rote Hilfe e.V. fordert die Einstellung aller Verfahren und ein Ende
der Beugehaft-Drohungen gegen die ehemaligen Gefangenen aus der RAF.
Für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
Mathias Krause