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Überstellung DHKP-C Genossin nach Deutschland
von Griechenland zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Sie war am 8. Juli 2011 aufgrund eines Festnahmeersuchens der Bundesanwaltschaft in Thessaloniki festgenommen worden und befand sich seither in Griechenland in Auslieferungshaft. Rechtsgrundlage hierfür war ein mittlerweile erweiterter Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 2011.
Überstellung einer mutmaßlichen Rädelsführerin der DHKP-C
Am 21. Oktober 2011 wurde die
41-jährige türkische Staatsangehörige Gülaferit Ü.
von Griechenland zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Sie war am 8. Juli 2011 aufgrund eines Festnahmeersuchens der Bundesanwaltschaft in Thessaloniki festgenommen worden und befand sich seither in Griechenland in Auslieferungshaft. Rechtsgrundlage hierfür war ein mittlerweile erweiterter Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 2011.
Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich seit August 2002 als Rädelsführerin an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB).
Die „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) hat sich zum Ziel gesetzt, die politische Ordnung in der Türkei durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt. Seit dem Jahre 2001 hat sie dabei wiederholt ihre Kämpfer für Selbstmordattentate eingesetzt. Sie verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als „Rückfront“ unter anderem zur Finanzierung der terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt.
Die Beschuldigte soll von Oktober 1999 bis August 2008 an der Spitze der Organisation in Europa gestanden haben. Als Deutschland- und Europaverantwortliche hatte sie vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die terroristischen Aktivitäten der DHKP-C in der Türkei zu beschaffen. So soll sie für den Verkauf von Zeitschriften und die Organisation kommerzieller Veranstaltungen zuständig gewesen sein. Zudem soll sie die jährlichen „Spendenkampagnen“ der DHKP-C koordiniert und für die organisationsinterne Weiterleitung der eingetriebenen Gelder gesorgt haben. Daneben war sie insbesondere dafür verantwortlich, gefälschte Ausweispapiere für Schleusungen von DHKP-C-Mitgliedern zu beschaffen.
Die Beschuldigte wurde am 21. Oktober 2011 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.