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Keine Beugehaft für eh RAF-Genossin Christa Eckes
Am 1.12.2011 hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine sechsmonatige Beugehaft gegen das frühere RAF-Mitglied Christa Eckes angeordnet, die lebensbedrohend erkrankt ist.
Die Zwangsmaßnahme steht im Zusammenhang mit einer verweigerten Aussage im Prozess gegen Verena Becker. Wie zahlreiche andere Zeugen aus der RAF hatte Frau Eckes sich auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Allen anderen Zeugen war dieses Recht zugestanden worden. Denn nach der Strafprozessordnung muss sich niemand der Gefahr einer neuen Strafverfolgung aussetzen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrmals in den letzten Jahren entschieden.
Das Stuttgarter Gericht will offensichtlich aber gerade in diesem Fall mit der Beugehaft eine Aussage erzwingen.
Ein Vollzug dieser angedrohten Haft bringt Christa Eckes in Lebensgefahr. Sie ist an akuter lymphatischer Leukämie erkrankt und befindet sich seit Anfang September in stationärer Behandlung Dort finden Chemotherapie und weitere ärztliche Maßnahmen statt. Weder die Behandlungsdauer, noch ein positiver Behandlungsverlauf, sind zur Zeit absehbar.
Bei einem zwangsweisen Gefängnisaufenthalt wäre eine Fortsetzung der lebenserhaltenden Therapie nicht mehr möglich. Es gäbe keinen Zugang mehr zu Vertrauensärzten mit onkologischer Qualifikation, eine engmaschige Gesundheitskontrolle wäre ebenso nicht mehr gegeben wie ein notwendiger Standard zur Vorbeugung gegen Infektionen. Dazu kämen nachvollziehbare schwerwiegende psychische Belastungen.
Dem OLG Stuttgart liegt seit September ein entsprechendes Attest vor. Trotzdem setzte das OLG für den 23.11. einen Vernehmungstermin im Krankenhaus an, der während einer laufenden Chemo-Infusion im Aufenthaltsraum der Station stattfand. Eine Woche später wurde der Beschluss zur Beugehaft dann als Fax an die Station geschickt, wo er zwei Tage offen und für das Personal einsehbar auslag.
Am 6. Dezember erfolgte eine „Ladung zum Beugehaftantritt“ binnen zwei Wochen in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg, das keinerlei medizinischen Standard für die Behandlung einer solchen schweren Erkrankung aufweist. Ein Vorführungs- oder Haftbefehl ist angedroht. Dabei hatte das Oberlandesgericht in seinem Beschluss noch festgestellt, die Haftfähigkeit sei zu prüfen und am 6.12.11 eine ärztliche Stellungnahme angefordert. Diese wurde dann aber gar nicht abgewartet.
Gegen den Beugehaft-Beschluss ist eine Beschwerde zum BGH erhoben worden. Auch sind juristische Schritte gegen den Haftvollzug eingeleitet. Darüber hinaus sind politische und humanitäre Interventionen dringend geboten.
Kontakt: Rechtsanwalt Dr. Heinz-Jürgen Schneider / Tel. 040-8513116 / Rechtsanwalt-Schneider@gmx.de