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Abtrennung eines Verfahrens im RAZ-Verfahren
Update September 2014
Im Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte des
RL/RAZ/Radikal-Konstruktes wurde Mitte August ein Ermittlungsverfahren
gegen sechs von insgesamt acht Beschuldigten abgetrennt. Es gibt nun
also zwei §129 Verfahren (Bildung einer kriminellen Vereinigung).
Weswegen es dazu kam und was sich daraus im Konkreten ergeben wird,
können wir noch nicht sagen. Der Kampf für eine befreite Gesellschaft
hat als ständige Begleiterin die Repression der Herrschenden. Unsere
Antwort muss Solidarität lauten. Das bedeutet, dass wir uns auch
weiterhin geschlossen gegen staatliche Repression zur Wehr setzen
werden. Sei es
- gegen das RL/RAZ/Radikal Verfahren, von dem unsere Zusammenhänge, wie
das Netzwerk Freiheit für alle politische Gefangenen und Zusammen
Kämpfen, betroffen sind
- gegen die anderen §129 Verfahren, insbesondere gegen die Verfahren,
die sich gegen Linke aus der Türkei und Kurdistan richten,
- oder gegen die Repression wegen sogenannter Straßendelikte.
Solidarität ist unsere Waffe. Nutzen wir sie.
Gefangenen Info
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
Soligruppe
Zusammen Kämpfen
Weitere Infos zum Verfahren unter: www.soligruppe.blogsport.eu
Hintergrund des Verfahrens:
8 Beschuldigten aus Berlin, Magdeburg und Stuttgart wird mit Hilfe des
§129 vorgeworfen die Revolutionären Aktionszellen bzw. die
Revolutionäre Linke gebildet und an der Untergrundzeitschrift Radikal
mitgearbeitet zu haben. Laut Durchsuchungsbeschluss soll es sich bei
dem RAZ/RL/radikal Konstrukt um eine Nachfolgeorganisation der
„militanten gruppe“ handeln, die von 2009 bis 2011 verschiedene
Aktionen, u.a. einer Aktion gegen das Haus der Wirtschaft und eine
Patronenverschickung an Innenminister Friedrich und die
„Extremismusforscher“ Jesse und Backes, durchgeführt haben. Mit diesen
Vorwürfen haben am 22. Mai 2013 in Berlin, Magdeburg und Stuttgart
insgesamt 21 Hausdurchsuchungen stattgefunden. Im Rahmen der
Hausdurchsuchungen wurde Oliver Rast, einer der Beschuldigten, der sich
aufgrund der Verurteilung im mg-Prozess im offenen Vollzug befand in
den geschlossenen Vollzug in die JVA Tegel verlegt. Am 10. September
wurde Oliver aus der Haft entlassen. Zu Beginn des Verfahren richtete
sich das Verfahren gegen 9 Beschuldigte. Eine der Beschuldigten war
Alexandra Kiss, die sich nach langen Versuchen, den Ansprüchen dieser
Gesellschaft gerecht zu werden, sich dazu entschieden hat, ihrem Leben
am 02. Juni 2014 ein Ende zu setzen.