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RAF Prozess Was ist Beugehaft ?
Auch nach über 30 Jahren gibt der Staat keine Ruhe. Im Rahmen eines anstehenden Verfahrens gegen Verena Becker haben zwei GenossInnen aus der ehemaligen RAF bereits vor der Bundesanwaltschaft konsequent die Aussage verweigert. Ihnen droht im bald beginnenden Prozess Beugehaft.
1.) Beugehaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder
Sobald Beugehaft angeordnet wird, muss der zurückgelassene Alltag der
Inhaftierten organisiert werden. Daher ruft die Rote Hilfe e.V. zu Spenden
auf, die auf folgendes Konto eingezahlt werden können:
Kontoinhaberin: Rote Hilfe e.V.
Konto Nr. 191 100 462
Postbank Dortmund, BLZ 440 100 46
Verwendungszweck: Beugehaft
Zeigt euch außerdem solidarisch mit den Betroffenen! Keine Zusammenarbeit
mit den Repressionsbehörden – Anna und Arthur halten’s Maul!
2.) Beugehaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder
Auch nach über 30 Jahren gibt der Staat keine Ruhe. Seit der Diskussion
über eine Begnadigung von Christian Klar im Frühjahr 2007 ist das
staatliche Interesse am juristisch bisher nicht aufgeklärten Fall um den
Tod des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback neu entflammt.
Weil Buback junior erklärt hat, unbedingt wissen zu wollen, welche Person
auf seinen Vater geschossen hat, wurden die Ermittlungen offiziell wieder
aufgenommen. Als besonders verdächtig wird ex-RAF-Mitglied Verena Becker,
welche einst mit dem Verfassungsschutz zusammen arbeitete, eingestuft.
Gegen sie wurde Anklage wegen Beteiligung an der Tat erhoben. Es wird
erwartet, dass der Prozess in den nächsten Monaten in Stuttgart beginnt.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden bereits zwei ehemalige Mitglieder der
RAF als ZeugInnen geladen. Da beide vor der Bundesanwaltschaft die Aussage
verweigert haben droht ihnen nun Beugehaft. Der sofortige Vollzug wurde
zunächst durch Beschwerden vor dem Oberlandesgericht Stuttgart
vorübergehend gestoppt. Mittlerweile wurden die Beschwerden jedoch
abgelehnt und die ZeugInnen erneut zur Anhörung geladen. Ob und wann die
GenossInnen in Beugehaft genommen werden, ist nicht 100%ig vorhersagbar.
Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob die Vorgeladenen nach der
verweigerten Aussage wieder freikommen, ein weiteres Mal vorgeladen und
verhört werden oder ob sie nach der Anhörung sofort in Haft kommen. Die
Bedrohung der Beugehaft ist für unsere GenossInnen momentan akut.
Sobald Beugehaft angeordnet wird, muss der zurückgelassene Alltag der
Inhaftierten organisiert werden: Es muss weiterhin die Wohnung der
Betroffenen bezahlt werden, da über eine Haftentlassung ebenso willkürlich
entschieden wird wie über die Anordnung der Beugehaft. Das Gericht hat
jeden Tag die Möglichkeit die ZeugInnen zu entlassen, auch ohne dass
Aussagen gemacht werden. Daneben müssen alle anderen Verpflichtungen der
Betroffenen wie z.B. Unterhaltspflichten übernommen werden. Außerdem ist
eine anwaltliche Betreuung an dieser Stelle erforderlich, welche eine
zusätzliche finanzielle Belastung der Inhaftierten darstellt. Und sogar
der Staat verlangt von den Betroffenen für Bereitstellung der Knastzelle
und seiner Angestellten bis zu 60 Euro pro Tag.
Daher ruft die Rote Hilfe e.V. zu Spenden auf, die auf folgendes Konto
eingezahlt werden können:
Kontoinhaberin: Rote Hilfe e.V.
Konto Nr. 191 100 462
Postbank Dortmund, BLZ 440 100 46
Verwendungszweck: Beugehaft
Zeigt euch außerdem solidarisch mit den Betroffenen durch
Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und was euch noch so einfällt.
Was ist Beugehaft?
Nach § 70 der Strafprozessordnung kann Ordnungsgeld oder
Beugehaft(juristisch „Erzwingungshaft“ genannt) gegen ZeugInnen verhängt
werden, die, ohne ein Aussageverweigerungsrecht zu besitzen, vor der
Staatsanwaltschaft oder dem Gericht die Aussage verweigern. Die Haft
dauert maximal sechs Monate und darf in einem Verfahren nur einmal
gegenüber der/dem Betroffenen verhängt werden. Beugehaft als Mittel der
Einschüchterung und Entsolidarisierung der ZeugInnen wird vor allem bei §
129/129a/129b-Verfahren gegen linke Gruppen eingesetzt. Dies gibt sogar
die Bundesanwaltschaft zu, die sich einst wie folgt äußerte: „Ein
wesentlicher Grund dafür [Anm.: unaufgeklärte Aktionen]ist das Verhalten
von Sympathisanten, die in der Erfüllung ihrer strafprozessualen Pflichten
eine zu verneinende Kooperation mit dem Staatsschutz sehen. Deshalb muss
die kollektive Aktion über das Mittel der Beugehaft gebrochen werden.“
Keine Zusammenarbeit mit den Repressionsbehörden – Anna und Arthur
halten’s Maul!
Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Postfach 3255
37022 Göttingen
Tel: (05 51) 7 70 80 08 Di.+Do. 15-20 Uhr
Fax: (05 51) 7 70 80 09
Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Web: https://www.rote-hilfe.de
Spenden- und Beitragskonto:
Rote Hilfe e.V.
Konto Nr. 191 100 462
Postbank Dortmund
BLZ 440 100 46
IBAN: DE75 4401 0046 0191 1004 62
BIC: PBNKDEFF
VR 2717 AG Dortmund
St.-Nr. 20/205/03160 FA Göttingen
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